§ 1 VWDG-DV — Inhalt der Datensätze
Die Daten, die nach § 3 des Visa-Warndateigesetzes gespeichert werden dürfen, ergeben sich aus Spalte A der Anlage zu dieser Verordnung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.