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VgV 2016
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
  3. Unterabschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen
  4. § 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
  5. § 2 Vergabe von Bauaufträgen
  6. § 3 Schätzung des Auftragswerts
  7. § 4 Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe; zentrale Beschaffung
  8. § 5 Wahrung der Vertraulichkeit
  9. § 6 Vermeidung von Interessenkonflikten
  10. § 7 Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
  11. § 8 Dokumentation und Vergabevermerk
  12. Unterabschnitt 2 · Kommunikation; Bekanntmachungen
  13. § 9 Grundsätze der Kommunikation
  14. § 10 Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
  15. § 10a Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms
  16. § 11 Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
  17. § 12 Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
  18. § 13 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
  19. Abschnitt 2 · Vergabeverfahren
  20. Unterabschnitt 1 · Verfahrensarten
  21. § 14 Wahl der Verfahrensart
  22. § 15 Offenes Verfahren
  23. § 16 Nicht offenes Verfahren
  24. § 17 Verhandlungsverfahren
  25. § 18 Wettbewerblicher Dialog
  26. § 19 Innovationspartnerschaft
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

Inhaltsübersicht VgV 2016

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
VgV 2016
Nächste Vorschrift →
§ 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

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Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.