§ 2 VersorgLErstV — Pauschaler Erstattungsbetrag für das erste Halbjahr 1992

Der pauschale Erstattungsbetrag beträgt für das erste Halbjahr 1992 98 Millionen DM.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.