§ 2 VersorgLErstV — Pauschaler Erstattungsbetrag für das erste Halbjahr 1992
Der pauschale Erstattungsbetrag beträgt für das erste Halbjahr 1992 98 Millionen DM.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.