§ 15 VersAnsprReglG
§ 9 der Ersten Verordnung (Anordnung) über die Lebens- und Rentenversicherung aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens vom 5. Juli 1948 und die Zweite Verordnung (Anordnung) über die Lebens- und Rentenversicherung aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens vom 27. Juli 1948 sowie die in den einzelnen Ländern an ihrer Stelle geltenden Vorschriften werden mit Wirkung vom Tage ihres Inkrafttretens aufgehoben.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.