Eingangsformel VbrInsFV

Auf Grund des § 305 Abs. 5 Satz 1 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), der durch Artikel 2 Nr. 16 des Gesetzes vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3836) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.