(XXXX) VBGÜbertrAnOBek
Die durch den Vorstand der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) am 1. Juni 2023 erlassene Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) wird nachstehend bekannt gemacht.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.