UWG/EinigVtrEÜbV

Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung nach § 3 Abs. 6 der besonderen Bestimmungen zur Einführung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes im Einigungsvertrag

Ausfertigungsdatum:
04.10.1990
Fundstelle:
BGBl I 1990, 2158
Stand:
20260506175021
Eingangsformel

Auf Grund des § 3 Abs. 6 Satz 2 der besonderen Bestimmungen zur Einführung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Anlage I Kapitel III Sachgebiet E Abschnitt II Nr. 1) im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 961) verordnet der Bundesminister der Justiz:

§ 1

Die in § 3 Abs. 6 Satz 1 der besonderen Bestimmungen zur Einführung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Anlage I Kapitel III Sachgebiet E Abschnitt II Nr. 1) im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 enthaltene Ermächtigung wird auf den Präsidenten des Deutschen Patentamts übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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