Anlage 2 UVSV — (zu § 2 Nummer 6)
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1419)
Wichtungsfaktoren zur Ermittlung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke von UV-Bestrahlungsgeräten werden durch folgende Wirkungsfunktion mit Parametern festgelegt:
Wellenlänge λ in nmWichtungsfaktor Sλ
λ < 2981
298 ≤ λ ≤ 328100,094 (298 – λ)
328 < λ ≤ 400100,015 (140 – λ)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.