Anlage 2 UVSV — (zu § 2 Nummer 6)

(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1419)

Wichtungsfaktoren zur Ermittlung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke von UV-Bestrahlungsgeräten werden durch folgende Wirkungsfunktion mit Parametern festgelegt:

Wellenlänge λ in nmWichtungsfaktor Sλ

λ < 2981

298 ≤ λ ≤ 328100,094 (298 – λ)

328 < λ ≤ 400100,015 (140 – λ)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.