Inhaltsübersicht UVPG

Teil 1

Allgemeine Vorschriften

für die Umweltprüfungen

§  1Anwendungsbereich

§  2Begriffsbestimmungen

§  3Grundsätze für Umweltprüfungen

Teil 2

Umweltverträglichkeitsprüfung

Abschnitt 1

Voraussetzungen

für eine Umweltverträglichkeitsprüfung

§  4Umweltverträglichkeitsprüfung

§  5Feststellung der UVP-Pflicht

§  6Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben

§  7Vorprüfung bei Neuvorhaben

§  8UVP-Pflicht bei Störfallrisiko

§  9UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben

§ 10UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben

§ 11UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist

§ 12UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist

§ 13Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben

§ 14Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben

§ 14aBesondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen

§ 14bAnwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577

§ 14cErsatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau

§ 14dBau von Radwegen an Bundesstraßen

Abschnitt 2

Verfahrensschritte

der Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 15Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen

§ 16UVP-Bericht

§ 17Beteiligung anderer Behörden

§ 18Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 19Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 20Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung

§ 21Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit

§ 22Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens

§ 23Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum

§ 24Zusammenfassende Darstellung

§ 25Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung

§ 26Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens

§ 27Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids

§ 28Überwachung

Abschnitt 3

Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens

durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren

§ 29Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen

§ 30Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen

§ 31Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde

§ 32Verbundene Prüfverfahren

Teil 3

Strategische Umweltprüfung

Abschnitt 1

Voraussetzungen

für eine Strategische Umweltprüfung

§ 33Strategische Umweltprüfung

§ 34Feststellung der SUP-Pflicht

§ 35SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall

§ 36SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung

§ 37Ausnahmen von der SUP-Pflicht

Abschnitt 2

Verfahrensschritte

der Strategischen Umweltprüfung

§ 38Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP

§ 39Festlegung des Untersuchungsrahmens

§ 40Umweltbericht

§ 41Beteiligung anderer Behörden

§ 42Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 43Abschließende Bewertung und Berücksichtigung

§ 44Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms

§ 45Überwachung

§ 46Verbundene Prüfverfahren

Teil 4

Besondere Verfahrensvorschriften

für bestimmte Umweltprüfungen

§ 47Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen

§ 48Raumordnungspläne

§ 49Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung

§ 50Bauleitpläne

§ 51Bergrechtliche Verfahren

§ 52Landschaftsplanungen

§ 53Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene

Teil 5

Grenzüberschreitende Umweltprüfungen

Abschnitt 1

Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 54Benachrichtigung eines anderen Staates

§ 55Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben

§ 56Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben

§ 57Übermittlung des Bescheids

§ 58Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben

§ 59Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben

Abschnitt 2

Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung

§ 60Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen

§ 61Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen

§ 62Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen

§ 63Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen

Abschnitt 3

Gemeinsame Vorschriften

§ 64Völkerrechtliche Verpflichtungen

Teil 6

Vorschriften für

bestimmte Leitungsanlagen

(Anlage 1 Nummer 19)

§ 65Planfeststellung; Plangenehmigung

§ 66Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung

§ 67Verfahren; Verordnungsermächtigung

§ 67aZulassung des vorzeitigen Baubeginns

§ 68Überwachung

§ 69Bußgeldvorschriften

Teil 7

Schlussvorschriften

§ 70Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften

§ 71Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

§ 72Vermeidung von Interessenkonflikten

§ 73Berichterstattung an die Europäische Kommission

§ 74Übergangsvorschrift

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Anlage 6

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.