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UStDV
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Inhaltsübersicht
  2. - · Zu § 3a des Gesetzes
  3. § 1 (weggefallen)
  4. - · Zu § 3b des Gesetzes
  5. § 2 Verbindungsstrecken im Inland
  6. § 3 Verbindungsstrecken im Ausland
  7. § 4 Anschlussstrecken im Schienenbahnverkehr
  8. § 5 (weggefallen)
  9. § 6 Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten
  10. § 7 Kurze Strecken im grenzüberschreitenden Verkehr mit Wasserfahrzeugen
  11. - · Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe a und den §§ 6 und 7 des Gesetzes
  12. - · Ausfuhrnachweis und buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
  13. § 8 Grundsätze für den Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen
  14. § 9 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen
  15. § 10 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen
  16. § 11 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen
  17. § 12 Ausfuhrnachweis bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
  18. § 13 Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
  19. (XXXX) §§ 14 bis 16 (weggefallen)
  20. § 17 Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
  21. - · Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe b und § 6a des Gesetzes
  22. § 17a Gelangensvermutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
  23. § 17b Gelangensnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
  24. § 17c Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen
  25. § 17d Buchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
  26. - · Zu § 4 Nr. 2 und § 8 des Gesetzes
  27. § 18 Buchmäßiger Nachweis bei Umsätzen für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt
  28. - · Zu § 4 Nr. 3 des Gesetzes
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

§ 1 UStDV — (weggefallen)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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§ 2
Verbindungsstrecken im Inland

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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