Bekanntmachung zu § 126 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 121 Abs. 4 Satz 2 des Urheberrechtsgesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 29.09.1988
- Fundstelle:
- BGBl I 1988, 2071
- Stand:
- 20260506175016
Auf Grund des § 126 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 121 Abs. 4 Satz 2 des Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273) wird gemäß dem Erlaß Nr. 17/1988 des Präsidenten der Republik Indonesien vom 27. Mai 1988 bekanntgemacht:
Die Republik Indonesien gewährt deutschen Tonträgerherstellern ein dem Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht des Herstellers von Tonträgern (§ 85 Abs. 1 und 2 des Urheberrechtsgesetzes) entsprechendes Recht.
Der Bundesminister der Justiz
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.