Art 5 UNSekrSitzAbkG

(1) Die Artikel 1 bis 3 dieses Gesetzes treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Der Tag, an dem das in Artikel 1 genannte Abkommen nach seinem Artikel 6 Abs. 6 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

(2)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.