Art 3 UNFreiwProgrAbkGeltV

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem die Vereinbarung nach ihrer Inkrafttretensklausel in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.