Anlage 3 UErgGDV 2

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. Teil III 7601-1-2, S. 27 u. 28

(Vorderseite)

Vermittlungsstelle: I An

I

I ..........................................

I (Name des Schuldnerinstituts)

I

I Berlin

I ------

I-------------------------------------------

I Eingangsdatum beim Aktenzeichen des

I Schuldnerinstitut Schuldnerinstituts

I

------------------------------------------------------------------------

Anmeldemuster AS

(Sammelanmeldung zum Berliner Altbankengesetz)

Nur für Schuldverschreibungen, die im Wertpapierbereinigungsverfahren

(WB-Verfahren) für natürliche Personen, Gemeinschaftsdepots von

Eheleuten oder Nachlaßdepots angemeldet worden sind.

Befindet sich die Anschrift des Anmelders im

Wertpapierbereinigungsverfahren (WB-Anmelder) im Bundesgebiet, so

darf die Anmeldung nur dann in eine Sammelanmeldung aufgenommen

werden, wenn feststeht, daß das Recht nicht unter die 35. DVO/UG

fällt.

Nicht in einer Anmeldung sind zusammenzufassen:

a) Ansprüche, die im WB-Verfahren rechtskräftig anerkannt sind, mit

schwebenden WB-Anmeldungen,

b) Anmeldungen, die im WB-Verfahren in einer Sammelanmeldung

enthalten waren, mit Einzelanmeldungen im WB-Verfahren,

c) Anmeldungen für Nachlaßdepots mit einem Betrag von mehr

als 5.000 RM (ohne Zinsen), bei denen ein Erbnachweis nicht

vorliegt, mit anderen Anmeldungen.

I. Für folgende Schuldverschreibungen wird geltend gemacht, daß

das Schuldnerinstitut nach den Vorschriften des

Altbankengesetzes in Anspruch genommen werden kann:

Wertpapierart:

------------------------------------------------------------------------

Lfd. Nr. I Nennbetrag I Akten- I Name des WB-Anmelders I Raum für

I RM I zeichen I und Ort 1) I Prüfungs-

I I der Prüf- I I vermerke

I I stelle I I

------------------------------------------------------------------------

1 I 2 I 3 I 4 I

----------------------------------------------------------I

I I I I

I I I I

I I I I

I------------I

Übertrag:

--------------

--------

1) Bei Nachlaßdepots ist neben der Nachlaßbezeichnung der (Mit-)Erbe

anzugeben, für den die Bestätigung II 3 abgegeben wird. Beispiel:

Friedrich Müller Nachlaß (Miterbe: Karl Müller, Essen).

(Rückseite)

------------------------------------------------------------------------

1 I 2 I 3 I 4 I

----------------------------------------------------------I

Übertrag:I------------I I I

I I I I

I I I I

I I I I

I------------I

Gesamt-

betrag: --------------

II. Wir geben als Vermittlungsstelle folgende Bestätigungen ab:

1. Die vorstehend angemeldeten Ansprüche sind im WB-Verfahren

für die angegebenen natürlichen Personen oder

Gemeinschaftsdepots von Eheleuten oder für Nachlaßdepots

rechtskräftig anerkannt *) / angemeldet *).

2. Für die Ansprüche zu I lfd. Nr.

hatte der in Spalte 4 Bezeichnete nach dem Anerkennungsbeschluß

oder -bescheid oder unseren Unterlagen zu einem Zeitpunkt

nach dem 30.9.1949 und vor dem 1.1.1953 seine Anschrift

an dem in Spalte 4 genannten Ort.

3. Für die Ansprüche zu I lfd. Nr.

hatte ein Mitberechtigter (§ 3 Abs. 4 oder 5 der 2. DVO/UEG)

nach dem 30.9.1949 und vor dem 1.1.1953 seine Anschrift

an dem in Spalte 4 genannten Ort. Soweit es sich um ein

Nachlaßdepot handelt, bei dem ein Erbnachweis nicht

vorliegt, würden wir eine Verfügung über das Depot auch

ohne amtlichen Erbnachweis zulassen.

4. Uns ist nichts darüber bekannt, daß die in Spalte 4 genannten

Personen an den angegebenen Orten weder ihren Wohnsitz noch

ihren dauernden Aufenthaltsort hatten.

5. Wir haben mit denjenigen, für die wir die Bestätigung lt.

Nr. 2 oder 3 abgeben, nach dem 30.9.1949 in unmittelbarer

Verbindung gestanden.

III. Soweit nichts Besonderes angegeben ist, umfaßt die Anmeldung

diejenigen rückständigen Zinsen, auf die sich die WB-Gutschrift

erstreckt.

............................. .......................................

(Ort und Datum) (Unterschrift der Vermittlungsstelle)

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*) Nichtzutreffendes ist zu durchzustreichen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.