Inhaltsübersicht UAG

Teil 1

 Allgemeine Vorschriften

   § 1Zweck des Gesetzes

§ 2Begriffsbestimmungen

§ 3(weggefallen)

Teil 2

 Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie Aufsicht; Beschränkung der Haftung

 Abschnitt 1

 Zulassung

 § 4Anforderungen an Umweltgutachter

§ 5Zuverlässigkeit

§ 6Unabhängigkeit

§ 7Fachkunde

§ 8Fachkenntnisbescheinigung

§ 9Zulassung als Umweltgutachter

§ 10Zulassung als Umweltgutachterorganisation

§ 11Bescheinigungs- und Zulassungsverfahren

§ 12Mündliche Prüfung

§ 13(weggefallen)

§ 14Zulassungsregister

Abschnitt 2

 Aufsicht

 § 15Überprüfung von Umweltgutachtern, Umweltgutachterorganisationen und Inhabern von Fachkenntnisbescheinigungen

§ 16Anordnung, Untersagung

§ 17Rücknahme und Widerruf von Zulassung und Fachkenntnisbescheinigung

§ 18Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 19Verbot der Validierung von Umwelterklärungen

§ 20Aufsichtsverfahren

Abschnitt 3

 Umweltgutachterausschuss, Widerspruchsbehörde

 § 21Aufgaben des Umweltgutachterausschusses

§ 22Mitglieder des Umweltgutachterausschusses

§ 23Geschäftsordnung, Vorsitz und Beschlussfassung des Umweltgutachterausschusses

§ 24Widerspruchsbehörde

§ 25Widerspruchsverfahren

§ 26Geschäftsstelle

§ 27Rechtsaufsicht

Abschnitt 4

 Zuständigkeit

 § 28Zulassungsstelle

§ 29Aufsicht über die Zulassungsstelle

Abschnitt 5

 Beschränkung der Haftung

 § 30Beschränkung der Haftung

§ 31(weggefallen)

Teil 3

 Registrierung geprüfter Organisationen, Kosten, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften

 Abschnitt 1

 Registrierung geprüfter Organisationen

 § 32EMAS-Register

§ 33Registrierung im EMAS-Register

§ 34Verlängerung der EMAS-Registrierung, Verfahren bei Verstößen, Streichung und vorübergehende Aufhebung der Registrierung

§ 35Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2

 Gebühren und Auslagen und Bußgeldvorschriften

 § 36Gebühren und Auslagen

§ 37Bußgeldvorschriften

Abschnitt 3

 Übergangs- und Schlussvorschriften

 § 38Übergangsvorschriften

§ 39(Inkrafttreten)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.