Inhaltsübersicht TDDDG

Teil 1

Allgemeine Vorschriften

§  1Anwendungsbereich des Gesetzes

§  2Begriffsbestimmungen

Teil 2

Datenschutz und Schutz der

Privatsphäre in der Telekommunikation

Kapitel 1

Vertraulichkeit der Kommunikation

§  3Vertraulichkeit der Kommunikation – Fernmeldegeheimnis

§  4Rechte des Erben des Endnutzers und anderer berechtigter Personen

§  5Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Funkanlagen

§  6Nachrichtenübermittlung mit Zwischenspeicherung

§  7Verlangen eines amtlichen Ausweises

§  8Missbrauch von Telekommunikationsanlagen

Kapitel 2

Verkehrsdaten, Standortdaten

§  9Verarbeitung von Verkehrsdaten

§ 10Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung

§ 11Einzelverbindungsnachweis

§ 12Störungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten

§ 13Standortdaten

Kapitel 3

Mitteilen ankommender

Verbindungen, Rufnummernanzeige und

-unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung

§ 14Mitteilen ankommender Verbindungen

§ 15Rufnummernanzeige und -unterdrückung

§ 16Automatische Anrufweiterschaltung

Kapitel 4

Endnutzerverzeichnisse,

Bereitstellen von Endnutzerdaten

§ 17Endnutzerverzeichnisse

§ 18Bereitstellen von Endnutzerdaten

Teil 3

Datenschutz bei digitalen Diensten, Endeinrichtungen

Kapitel 1

Technische und

organisatorische Vorkehrungen,

Verarbeitung von Daten zum Zweck

des Jugendschutzes und zur Auskunftserteilung

§ 19Technische und organisatorische Vorkehrungen

§ 20Verarbeitung personenbezogener Daten Minderjähriger

§ 21Bestandsdaten

§ 22Auskunftsverfahren bei Bestandsdaten

§ 23Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten

§ 24Auskunftsverfahren bei Nutzungsdaten

Kapitel 2

Endeinrichtungen

§ 25Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen

§ 26Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, Endnutzereinstellungen

Teil 4

Straf- und Bußgeldvorschriften und Aufsicht

§ 27Strafvorschriften

§ 28Bußgeldvorschriften

§ 29Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

§ 30Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.