Anlage 5 TrinkwV — (zu § 24 Absatz 1 und 3)Betriebsparameter Trübung
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 159, S. 56)
Teil I
Referenzwerte für den Betriebsparameter Trübung
BetriebsparameterReferenzwert
Trübungim Filtrat:
a)
0,3 Nephelometrische Trübungseinheiten (NTU) bei 95 Prozent der Proben und
b)
in keiner Probe darf der Messwert von 1,0 Nephelometrische Trübungseinheiten (NTU) überschritten werden
Teil II
Untersuchungshäufigkeit für den Betriebsparameter Trübung
Menge des in einem Wasserversorgungsgebiet pro Tag abgegebenen oder produzierten Wassers in Kubikmeter pro TagAnzahl der Untersuchungen
< 1 000wöchentlich
≥ 1 000 bis ≤ 10 000täglich
> 10 000fortlaufend
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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