§ 2 TreuhUntÜV — Übertragung von Unternehmensbeteiligungen

(1) Die Geschäftsanteile der Treuhandanstalt an der im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 53659 eingetragenen BMGB Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH mit Sitz in Berlin werden mit Wirkung vom 30. Dezember 1994 auf den Bund übertragen.

(2) Die Geschäfts- und Gesellschaftsanteile der Treuhandanstalt an den in Anlage 1 bis 4 bezeichneten Gesellschaften werden mit Wirkung vom 31. Dezember 1994 auf die BMGB Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH übertragen.

(3) Die Geschäftsanteile der Treuhandanstalt an den in Anlage 5 bezeichneten Gesellschaften werden mit Wirkung vom 1. Januar 1995 auf die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH übertragen.

(4) Die Aktien der Treuhandanstalt an der im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 34165 eingetragenen Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin werden mit Wirkung vom 1. Januar 1995 auf den Bund übertragen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.