§ 1 TrDGV — Truppendienstgerichte
Truppendienstgerichte sind
1.
das Truppendienstgericht Nord mit Sitz in Münster und
2.
das Truppendienstgericht Süd mit Sitz in München.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.