§ 1 TrDGV — Truppendienstgerichte

Truppendienstgerichte sind

1.

das Truppendienstgericht Nord mit Sitz in Münster und

2.

das Truppendienstgericht Süd mit Sitz in München.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.