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Startseite › Gesetze › TPG › § 26
TPG
  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  4. § 1 Ziel und Anwendungsbereich des Gesetzes
  5. § 1a Begriffsbestimmungen
  6. § 2 Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und Gewebespendeausweise
  7. § 2a Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
  8. Abschnitt 2 · Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern
  9. § 3 Entnahme mit Einwilligung des Spenders
  10. § 4 Entnahme mit Zustimmung anderer Personen
  11. § 4a Entnahme bei toten Embryonen und Föten
  12. § 5 Nachweisverfahren
  13. § 6 Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders
  14. § 7 Datenverarbeitung, Auskunftspflicht
  15. Abschnitt 3 · Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
  16. § 8 Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
  17. § 8a Lebendspendekommissionen
  18. § 8b Entnahme von Knochenmark bei minderjährigen Personen
  19. § 8c Entnahme von Organen und Geweben in besonderen Fällen
  20. § 8d Entnahme von Organen und Geweben zur Rückübertragung
  21. Abschnitt 3a · Gewebeeinrichtungen, Untersuchungslabore, Register
  22. § 8e Besondere Pflichten der Gewebeeinrichtungen
  23. § 8f (weggefallen)
  24. § 8f Untersuchungslabore
  25. § 8g Meldung bestimmter Gewebeeinrichtungen
  26. Abschnitt 4 · Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben
  27. § 9 Zulässigkeit der Organentnahme und -übertragung, Vorrang der Organspende
  28. § 9a Entnahmekrankenhäuser
  29. § 9b Transplantationsbeauftragte
  30. § 9c (weggefallen)
  31. § 10 Transplantationszentren
  32. § 10a Organ- und Spendercharakterisierung, Transport von Organen, Verordnungsermächtigung zur Organ- und Spendercharakterisierung und zum Transport
  33. § 11 Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle
  34. § 12 Organvermittlung, Vermittlungsstelle, Stelle zur Vermittlung von Nieren im Rahmen der Überkreuzlebendnierenspende
  35. § 12a Angehörigenbetreuung
  36. Abschnitt 5 · Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen
  37. § 13 Dokumentation, Rückverfolgung, Verordnungsermächtigung zur Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
  38. § 13a Dokumentation übertragener Gewebe durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
  39. § 13b Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei Geweben
  40. § 13c Rückverfolgungsverfahren bei Geweben
  41. § 14 Datenschutz
  42. § 15 Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
  43. Abschnitt 5a · Transplantationsregister
  44. § 15a Zweck des Transplantationsregisters
  45. § 15b Transplantationsregisterstelle
  46. § 15c Vertrauensstelle
  47. § 15d Fachbeirat
  48. § 15e Datenübermittlung an die Transplantationsregisterstelle und an die Vertrauensstelle
  49. § 15f Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle
  50. § 15g Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle zu Forschungszwecken, Datenaustausch
  51. § 15h Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
  52. § 15i Verordnungsermächtigungen
  53. Abschnitt 5b · Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Verordnungsermächtigung
  54. § 16 Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft bei Organen
  55. § 16a Verordnungsermächtigung
  56. § 16b Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zur Entnahme von Geweben und deren Übertragung
  57. Abschnitt 6 · Verbotsvorschriften
  58. § 17 Verbot des Organ- und Gewebehandels
  59. Abschnitt 7 · Straf- und Bußgeldvorschriften
  60. § 18 Organ- und Gewebehandel
  61. § 19 Weitere Strafvorschriften
  62. § 20 Bußgeldvorschriften
  63. Abschnitt 8 · Schlussvorschriften
  64. § 21 Zuständige Bundesoberbehörde
  65. § 22 Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
  66. § 23 Bundeswehr
  67. § 24
  68. § 25 Übergangsregelung
  69. § 26 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben

§ 26 TPG — (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 25
Übergangsregelung
Inhaltsverzeichnis
TPG

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