§ 227 TKG — Mitteilung der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einen jährlichen Überblick über ihre Verwaltungskosten und die insgesamt eingenommenen Abgaben. Soweit erforderlich, werden Gebühren und Beitragssätze in den betroffenen Verordnungen für die Zukunft angepasst.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.