Inhaltsübersicht TierZG

Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen

§  1Anwendungsbereich

§  2BegriffsbestimmungenAbschnitt 2Anerkennung von

Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen,

Genehmigung von Zuchtprogrammen, Datenweitergabe

für Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

§  3Zuständige Behörden

§  4Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen

§  5Genehmigung von Zuchtprogrammen

§  6Zuchtprogramme aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§  7Befristung der Anerkennung und Genehmigung, besondere Regelungen

§  8Datenweitergabe für Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§  9VerordnungsermächtigungenAbschnitt 3Erhaltung der genetischen Vielfalt

§ 10Monitoring

§ 11Verordnungsermächtigungen

§ 12Erlass von VerwaltungsvorschriftenAbschnitt 4Anbieten, Abgabe und Verwendung

von Samen, Eizellen und Embryonen sowie

Handel mit reinrassigen Zuchttieren und Vorbuchtieren

§ 13Eintragungsbestätigung für Vorbuchtiere, Tierzuchtbescheinigung

§ 14Abgabe von Samen

§ 15Verwendung des Samens

§ 16Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 17Verwendung von Embryonen

§ 18Besamungsstationen, Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheiten

§ 19VerordnungsermächtigungenAbschnitt 5Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

§ 20VerordnungsermächtigungenAbschnitt 6Überwachung, Zuständigkeiten,

Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

§ 21Zuständigkeit, gegenseitige Information, Außenverkehr, Verordnungsermächtigung

§ 22Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden, Verordnungsermächtigungen

§ 23Bußgeldvorschriften

§ 24EinziehungAbschnitt 7Schlussvorschriften

§ 25Rechtsverordnungen in besonderen Fällen

§ 26Übergangsvorschriften

§ 27Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 28Verordnungsermächtigungen zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Unionsrecht

§ 29(weggefallen)

§ 30Außerkrafttreten

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.