§ 1 TierpflAusbV 2003 — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Tierpfleger/Tierpflegerin wird staatlich anerkannt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.