§ 4 TiermedFAngAusbV — Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1.
Der Ausbildungsbetrieb:
1.1
Stellung der Tierarztpraxis im Veterinär- und im Gesundheitswesen,
1.2
Aufbau und Rechtsform,
1.3
Gesetzliche und vertragliche Regelungen der tiermedizinischen Versorgung,
1.4
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
1.5
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.6
Umweltschutz;
2.
Hygiene und Infektionsschutz:
2.1
Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene,
2.2
Infektionskrankheiten und Seuchenschutz;
3.
Tierschutz, Patientenbetreuung:
3.1
Tierschutz,
3.2
Tierartgerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren; Betreuung von Patienten;
4.
Kommunikation:
4.1
Kommunikationsformen und -methoden,
4.2
Beratung und Betreuung von Tierhaltern und Tierhalterinnen,
4.3
Verhalten in Konfliktsituationen;
5.
Information und Datenschutz:
5.1
Informations- und Kommunikationssysteme,
5.2
Datenschutz und Datensicherheit;
6.
Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement:
6.1
Betriebs- und Arbeitsabläufe,
6.2
Marketing,
6.3
Arbeiten im Team,
6.4
Qualitätsmanagement,
6.5
Zeitmanagement;
7.
Betriebsverwaltung und Abrechnung:
7.1
Verwaltungsarbeiten und Dokumentation,
7.2
Abrechnungswesen,
7.3
Materialbeschaffung und -verwaltung;
8.
Tierärztliche Hausapotheke:
8.1
Eingang und Lagerung von Arzneimitteln und Impfstoffen,
8.2
Abgabe von Arzneimitteln;
9.
Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Tierarztes oder der Tierärztin:
9.1
Assistenz bei tierärztlicher Diagnostik,
9.2
Assistenz bei tierärztlicher Therapie;
10.
Prävention und Rehabilitation;
11.
Laborarbeiten;
12.
Röntgen und Strahlenschutz;
13.
Notfallmanagement:
13.1
Erste Hilfe beim Menschen,
13.2
Hilfeleistungen bei Notfällen am Tier.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.