§ 4 TiermedFAngAusbV — Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.

Der Ausbildungsbetrieb:

1.1

Stellung der Tierarztpraxis im Veterinär- und im Gesundheitswesen,

1.2

Aufbau und Rechtsform,

1.3

Gesetzliche und vertragliche Regelungen der tiermedizinischen Versorgung,

1.4

Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

1.5

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.6

Umweltschutz;

2.

Hygiene und Infektionsschutz:

2.1

Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene,

2.2

Infektionskrankheiten und Seuchenschutz;

3.

Tierschutz, Patientenbetreuung:

3.1

Tierschutz,

3.2

Tierartgerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren; Betreuung von Patienten;

4.

Kommunikation:

4.1

Kommunikationsformen und -methoden,

4.2

Beratung und Betreuung von Tierhaltern und Tierhalterinnen,

4.3

Verhalten in Konfliktsituationen;

5.

Information und Datenschutz:

5.1

Informations- und Kommunikationssysteme,

5.2

Datenschutz und Datensicherheit;

6.

Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement:

6.1

Betriebs- und Arbeitsabläufe,

6.2

Marketing,

6.3

Arbeiten im Team,

6.4

Qualitätsmanagement,

6.5

Zeitmanagement;

7.

Betriebsverwaltung und Abrechnung:

7.1

Verwaltungsarbeiten und Dokumentation,

7.2

Abrechnungswesen,

7.3

Materialbeschaffung und -verwaltung;

8.

Tierärztliche Hausapotheke:

8.1

Eingang und Lagerung von Arzneimitteln und Impfstoffen,

8.2

Abgabe von Arzneimitteln;

9.

Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Tierarztes oder der Tierärztin:

9.1

Assistenz bei tierärztlicher Diagnostik,

9.2

Assistenz bei tierärztlicher Therapie;

10.

Prävention und Rehabilitation;

11.

Laborarbeiten;

12.

Röntgen und Strahlenschutz;

13.

Notfallmanagement:

13.1

Erste Hilfe beim Menschen,

13.2

Hilfeleistungen bei Notfällen am Tier.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.