Anlage 1 Tier-LMÜV — (zu § 8)Stempel zur Kennzeichnung der Genusstauglichkeit
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1364)
1.
Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Untersuchung auf Trichinen unterzogen wurde
2.
Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Fleischuntersuchung unterzogen wurde
3.
(weggefallen)
4.
Stempel für genussuntaugliches Fleisch
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.