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Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 16. Februar 2022 beschlossen, ab dem Jahre 2022 jährlich am 11. März den „Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt“ zu begehen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.