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Startseite › Gesetze › TFG › § 39
TFG
  1. Erster Abschnitt · Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
  2. § 1 Zweck des Gesetzes
  3. § 2 Begriffsbestimmungen
  4. Zweiter Abschnitt · Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen
  5. § 3 Versorgungsauftrag
  6. § 4 Anforderungen an die Spendeeinrichtungen
  7. § 5 Auswahl der spendenden Personen
  8. § 6 Aufklärung, Einwilligung
  9. § 7 Anforderungen zur Entnahme der Spende
  10. § 8 Spenderimmunisierung
  11. § 9 Hämatopoetische Stammzellen aus dem peripheren Blut und andere Blutbestandteile
  12. § 10 Aufwandsentschädigung
  13. § 11 Spenderdokumentation, Datenschutz
  14. § 11a Blutdepots
  15. § 12 Verordnungsermächtigung
  16. § 12a Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen und zahnmedizinischen Wissenschaft und Technik zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen
  17. Dritter Abschnitt · Anwendung von Blutprodukten
  18. § 13 Anforderungen an die Durchführung
  19. § 14 Dokumentation, Datenschutz
  20. § 15 Qualitätssicherung
  21. § 16 Unterrichtungspflichten
  22. § 17 Nicht angewendete Blutprodukte
  23. § 18 Stand der medizinischen und zahnmedizinischen Wissenschaft und Technik zur Anwendung von Blutprodukten
  24. Vierter Abschnitt · Rückverfolgung
  25. § 19 Verfahren
  26. § 20 Verordnungsermächtigung
  27. Fünfter Abschnitt · Meldewesen
  28. § 21 Koordiniertes Meldewesen
  29. § 21a Deutsches Hämophilieregister, Verordnungsermächtigung
  30. § 22 Epidemiologische Daten
  31. § 23 Verordnungsermächtigung
  32. Sechster Abschnitt · Sachverständige
  33. § 24 Arbeitskreis Blut
  34. Siebter Abschnitt · Pflichten der Behörden
  35. § 25 Mitteilungspflichten der Behörden
  36. Achter Abschnitt · Sondervorschriften
  37. § 26 Bundeswehr
  38. Neunter Abschnitt · Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen
  39. § 27 Zuständige Bundesoberbehörden
  40. § 28 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
  41. § 29 Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
  42. § 30 Angleichung an Gemeinschaftsrecht
  43. Zehnter Abschnitt · Straf- und Bußgeldvorschriften
  44. § 31 Strafvorschriften
  45. § 32 Bußgeldvorschriften
  46. Elfter Abschnitt · Übergangsvorschriften
  47. § 33
  48. Zwölfter Abschnitt · Schlussvorschriften
  49. § 34 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
  50. § 35 Übergangsregelung aus Anlass des Terminservice- und Versorgungsgesetzes
  51. (XXXX) §§ 36 und 37 (weggefallen)
  52. § 38 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
  53. § 39 (Inkrafttreten)
Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens

§ 39 TFG — (Inkrafttreten)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 38
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Inhaltsverzeichnis
TFG

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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