§ 3 TextilGestAusbV — Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen:

1.

Filzen,

2.

Klöppeln,

3.

Posamentieren,

4.

Sticken,

5.

Stricken,

6.

Weben.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.