§ 3 TextilGestAusbV — Struktur der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen:
1.
Filzen,
2.
Klöppeln,
3.
Posamentieren,
4.
Sticken,
5.
Stricken,
6.
Weben.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.