§ 12 TexModNäherAusbV — Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Fertigungstechniken,
2.
Planung und Fertigung und
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.