Anlage 3 TechKontrollV — (zu § 10 Absatz 1)Muster des Formulars für den Bericht an das Bundesamt für Logistik und Mobilität über die Anzahl der kontrollierten Nutzfahrzeuge und über Verstöße und Maßnahmen bei festgestellten technischen Mängeln
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 547 — 548)
Berichterstattendes Land: .......... Bundespolizei/Zollverwaltung: ..........
Zulassungsstaat: .......... Zeitraum: von .......... bis ..........
Fahrzeug-
klasseN2N3O3O4M2M3TbAndere Fahr-
zeugklassenInsgesamt
Anzahl
kontrollierter FahrzeugeAnzahl von
Untersagungen der WeiterfahrtAnzahl
kontrollierter FahrzeugeAnzahl von
Untersagungen der WeiterfahrtAnzahl
kontrollierter FahrzeugeAnzahl von
Untersagungen der WeiterfahrtAnzahl
kontrollierter FahrzeugeAnzahl von
Untersagungen der WeiterfahrtAnzahl
kontrollierter FahrzeugeAnzahl von
Untersagungen der WeiterfahrtAnzahl
kontrollierter FahrzeugeAnzahl von
Untersagungen der WeiterfahrtAnzahl
kontrollierter FahrzeugeAnzahl von
Untersagungen der WeiterfahrtAnzahl
kontrollierter FahrzeugeAnzahl von
Untersagungen der WeiterfahrtAnzahl
kontrollierter FahrzeugeAnzahl
von
Untersagungen der Weiterfahrt
Gesamt
Mängel im Einzelnen
KontrolliertNicht vorschriftsmäßigKontrolliertNicht vorschriftsmäßigKontrolliertNicht vorschriftsmäßigKontrolliertNicht vorschriftsmäßigKontrolliertNicht vorschriftsmäßigKontrolliertNicht vorschriftsmäßigKontrolliertNicht vorschriftsmäßigKontrolliertNicht vorschriftsmäßigKontrolliertNicht vorschriftsmäßig
Identifizie-
rung
(1) Brems-
anlage
(2) Lenkung
(3) Sicht
(4) Lichtanlage
und Elektrik
(5) Achsen,
Räder,
Reifen,
Aufhän-
gung
(6) Fahrgestell
und am
Fahrgestell
befestigte
Teile
(7) Sonstige
Geräte ein-
schließlich
Fahrten-
schreiber
und
Geschwin-
digkeits-
begrenzer
(8) Umwelt-
belastung
durch
Emissionen
und Aus-
tritt von
Kraftstoff
und/oder Öl
(9) Zusatztests
für M2/M3
(10) Ladungs-
sicherung
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.