§ 1 TelekomAZV — Anwendung der Arbeitszeitverordnung
Für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gilt die Arbeitszeitverordnung, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.