§ 2 VorgV — Fachvorgesetzte
Ein Soldat, dem nach seiner Dienststellung die Leitung des Fachdiensts von Soldaten obliegt, hat die Befugnis, ihnen im Dienst zu fachdienstlichen Zwecken Befehle zu erteilen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.