§ 2 VorgV — Fachvorgesetzte

Ein Soldat, dem nach seiner Dienststellung die Leitung des Fachdiensts von Soldaten obliegt, hat die Befugnis, ihnen im Dienst zu fachdienstlichen Zwecken Befehle zu erteilen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.