§ 5 SVBezGrG 2007 — Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:
JahrUmrechnungswertvorläufiger
Umrechnungswert
20051,1827
2007 1,1622
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.