Anlage VIIIa StVZO — (§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2)Durchführung der Hauptuntersuchung

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1105 - 1114)

1

Durchführung und Gegenstand der Hauptuntersuchung

Bei der Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) hat der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (im Folgenden als aaSoP bezeichnet) oder der von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation betraute Prüfingenieur (im Folgenden als PI bezeichnet) die Einhaltung

1.

der für diese Untersuchung geltenden Vorschriften des § 29 und der Anlage VIII dieser Verordnung sowie der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr vom 21. Juni 1975 (BGBl. I S. 1573), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 822) geändert worden ist, sowie

2.

der dazu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinienoder, soweit solche nicht vorliegen,

3.

diesbezüglicher Vorgaben nach Nummer 2 der Anlage VIIIe für die Pflicht- und Ergänzungsuntersuchungenzu überprüfen.

Zusätzlich müssen bei der Durchführung der HU Prüfhinweise befolgt werden, die vom „Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 19 Absatz 3 und § 29 StVZO“ (AKE) erarbeitet, bereitgestellt und den betroffenen Fahrzeugherstellern oder -importeuren mitgeteilt wurden.

Die Durchführung der HU erstreckt sich auf das Fahrzeug mit den unter den Nummern 6.1 bis 6.10 aufgeführten Bauteilen und Systemen. Bei Fahrzeugen mit eigener Bremsanlage hat die HU zum Beginn zur Konditionierung und Prüfung der Fahrzeuge eine kurze Fahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h zu beinhalten.

2

Umfang der Hauptuntersuchung

Die Entscheidung, ob zusätzlich zur Pflichtuntersuchung auch eine Ergänzungsuntersuchung durchzuführen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1

2.1

die Hauptuntersuchung mindestens die unter den Nummer 6.1 bis 6.10 vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen umfassen. Wurde die Untersuchung

2.1.1

des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII

oder

2.1.2

der Gasanlagen im Antriebssystem nach Nummer 3.1.1.2 der Anlage VIII

jeweils als eigenständiger Teil durchgeführt, verringert sich für den aaSoP oder PI der Umfang der von ihm durchzuführenden Pflichtuntersuchungen um diese eigenständigen Teile,

2.2

der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Dabei sind die unter den Nummern 6.1 bis 6.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu erweitern, wenn dies zur Feststellung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich ist, sowie bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als zwei Monate. Dies gilt in gleicher Weise, wenn unzulässige technische Änderungen am Fahrzeug, an Bauteilen oder Systemen vermutet werden,

2.3

an einem Fahrzeug, für das eine vorgeschriebene Sicherheitsprüfung (SP) nicht nachgewiesen werden kann, zusätzlich eine SP durchgeführt werden. Der Umfang der HU mindert sich dabei um die Prüfpunkte der zusätzlich durchgeführten SP. In diesem Fall ist vom aaSoP oder PI zusätzlich das Prüfprotokoll über die SP zu erstellen. Die Vorschriften der Nummer 3.2.2 der Anlage VIII gelten entsprechend.

3

Beurteilung der bei Hauptuntersuchungen festgestellten Mängel und deren Weitergabe

3.1

Werden bei HU an Fahrzeugen Mängel nach Nummer 3.1.4 der Anlage VIII festgestellt, sind diese vom aaSoP oder PI zu beurteilen. Dies gilt auch, wenn die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil nach Maßgabe von Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durchgeführt wurde. Die Beurteilung und die Zuordnung der Mängel müssen nach der hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie vorgenommen werden. Die Anwendung der Richtlinie einschließlich der ordnungsgemäßen Beurteilung der Fahrzeuge durch die aaSoP/PI haben die Technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen sicherzustellen.

3.2

Die bei den HU festgestellten Mängel und/oder festgestellte Ausbauten von sicherheits- oder umweltrelevanten Fahrzeugeinrichtungen sowie Rückrüstungen oder Hochrüstungen der Fahrzeuge bezogen auf einen zum Zeitpunkt des erstmals in den Verkehr kommenden Vorschriftenstandes sind von den Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen der Zentralen Stelle nach Anlage VIIIe und einer hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie mindestens halbjährlich zu melden.

4

Untersuchungskriterien

Das Fahrzeug ist hinsichtlich der Ausführung, des Zustandes, der Funktion und der Wirkung seiner Bauteile und Systeme zu untersuchen.

4.1

Die Untersuchung der Ausführung hat visuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – auf

4.1.1

eine vorgegebene Gestaltung,

4.1.2

eine vorgegebene Anbringung/Anzahl,

4.1.3

eine vorgegebene Schaltung (Verbauprüfung),

4.1.4

eine erforderliche Kennzeichnung (Identifizierung)zu erfolgen.

4.2

Die Untersuchung des Zustandes hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – auf

4.2.1

Beschädigung, Korrosion und Alterung,

4.2.2

übermäßigen Verschleiß und übermäßiges Spiel,

4.2.3

sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage und Verlegung,

4.2.4

Freigängigkeit und Leichtgängigkeitzu erfolgen.

4.3

Die Untersuchung der Funktion hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – zu erfolgen. Dabei ist zu prüfen, ob nach der Betätigung von Pedalen, Hebeln, Schaltern oder sonstigen Bedienungseinrichtungen, die einen Vorgang auslösen, dieser Vorgang zeitlich und funktionell richtig abläuft.

4.4

Die Untersuchung der Wirkung ist eine messtechnische Untersuchung – die auch Rechenvorgänge impliziert – eines Bauteils oder Systems auf Einhalten oder Erreichen von vorgegebenen Grenzwerten; sie kann auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle erfolgen.

5

Anforderungen an die Durchführung der Untersuchung

Die Durchführung der Untersuchung hat zerstörungsfrei und ohne Ausbau von Fahrzeugeinrichtungen und -teilen zu erfolgen.

Bei Untersuchungen über die elektronische Fahrzeugschnittstelle ist sicherzustellen, dass

5.1

keine der im elektronischen Ergebnisspeicher abgelegten Einträge geändert oder gelöscht,

5.2

keine neuen Einträge im elektronischen Ergebnisspeicher vorgenommen,

5.3

die implementierten Diagnosefunktionen nicht beeinträchtigtund

5.4

keine sonstigen negativen Beeinträchtigungen der Fahrzeuge oder Fahrzeugeinrichtungen durch die Untersuchung vorgenommenwerden können.

6

Untersuchung

Untersuchungspunkt

(Bauteil, System)Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen

Ergänzungsuntersuchungen

(Beispiele)

6.1

Bremsanlage

Gesamtanlage●

●Einhaltung von Vorgaben

Betriebsbremswirkung

Feststellbremswirkung

Gleichmäßigkeit

Funktion der Dauerbrems-

anlage

– Auffälligkeiten

Abstufbarkeit/Zeitverhalten

– Auffälligkeiten

Löseverhalten●

●Hilfsbremswirkung

Funktion des automatischen Blockierverhinderers

Dichtheit

Einrichtungen zur

Energiebeschaffung●Füllzeit

– Auffälligkeiten

Untersuchungspunkt

(Bauteil, System)Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen

Ergänzungsuntersuchungen

(Beispiele)

Einrichtungen zur

Energiebevorratung●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Funktion der Entwässerungseinrichtung●

●Zustand

Ausführung

Betätigungs- und Übertragungseinrichtungen●Zustand

– Auffälligkeiten●Zustand

Auflaufeinrichtung●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Funktion●

●Zustand

Ausführung

Steuer- und Regeleinrichtungen

(Ventile)●

●Zustand

– Auffälligkeiten

bei Druckluftbremsanlagen:

Einstellung und Funktion des automatisch lastabhängigen Bremskraftreglers

Funktion der Abreißsicherung

Funktion der selbsttätigen Bremsung

Funktion des Löseventils am Anhänger

Funktion der Drucksicherung (bei nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen)●

●Zustand

Ausführung

Funktion des Bremskraftverstärkers

Funktion der Drucksicherung

Radbremse/Zuspanneinrichtung●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Funktion●

●Zustand

Funktion der Nachstelleinrichtung

Einstellung

Ausführung

Prüfeinrichtungen und Prüfanschlüsse●Zustand

– Auffälligkeiten●Zustand

Kontroll- und Warneinrichtungen●Funktion

6.2

Lenkanlage

Gesamtanlage●Einhaltung von Vorgaben

Betätigungseinrichtungen●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung

– Zulässigkeit

Funktion der Lenkanlage●

●Zustand

Lenkkräfte

– Auffälligkeit, Zulässigkeit

Übertragungseinrichtungen●Zustand

– Auffälligkeiten●

●Zustand

Einstellung

Lenkhilfe●Funktion●

●Zustand

Dichtheit

Lenkungsdämpfer●Zustand

6.3

Sichtverhältnisse

Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben

Scheiben●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Beeinträchtigung des Sichtfeldes●

●Zustand

Ausführung

– Zulässigkeit

Untersuchungspunkt

(Bauteil, System)Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen

Ergänzungsuntersuchungen

(Beispiele)

Rückspiegel●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung, Anzahl

– Zulässigkeit●

●Zustand

Beeinträchtigung der Sicht

Scheibenwischer●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Funktion●Zustand

Scheibenwaschanlage●Funktion

6.4

Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage

Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben

6.4.1

Aktive lichttechnische Einrichtungen

Scheinwerfer und Leuchten●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung

– Zulässigkeit

Anzahl

– Zulässigkeit

Funktion

Einstellung der Scheinwerfer●

●Zustand

Prüfzeichen

Blinkfrequenz von Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkanlage

Anbaumaße und Sichtwinkel

– Zulässigkeit

6.4.2

Passive lichttechnische Einrichtungen

Rückstrahler und retroreflektierende Einrichtungen●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung

– Zulässigkeit

Anzahl

– Zulässigkeit●

●Zustand

Prüfzeichen

Anbaumaße und Sichtwinkel

– Zulässigkeit

6.4.3

Andere Teile der elektrischen Anlage

elektrische Leitungen●Zustand

– Auffälligkeiten●

●Zustand

Verlegung, Absicherung

Batterien●Zustand

– Auffälligkeiten●Zustand

elektrische Verbindungs-

einrichtungen●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung

– Zulässigkeit

Anzahl

– Zulässigkeit●

●Zustand

Funktion (Kontaktbelegung)

Kontroll- und Warneinrichtungen●Funktion

andere Teile●Zustand

– Auffälligkeiten●Zustand

6.5

Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen

Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben

Achsen●Zustand

– Auffälligkeiten●

●Zustand

Art und Qualität der Reparaturausführung

Untersuchungspunkt

(Bauteil, System)Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen

Ergänzungsuntersuchungen

(Beispiele)

Aufhängung●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung

– Zulässigkeit (Kraftrad)●Zustand

Federn, Stabilisator●Zustand

– Auffälligkeiten●

●Zustand

Ausführung

– Zulässigkeit

pneumatische und hydro-

pneumatische Federung●Zustand

– Auffälligkeiten●

●Zustand

Funktion und Einstellung der Ventile

Schwingungsdämpfer/

Achsdämpfung●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung

– Zulässigkeit●Zustand

Räder●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung

– Zulässigkeit●Zustand

Reifen●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung

– Zulässigkeit●Zustand

6.6

Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile

Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben

Rahmen/tragende Teile●Zustand

– Auffälligkeiten●Zustand

Aufbau●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung

– Zulässigkeit/Befestigung●Zustand

Unterfahrschutz/seitliche

Schutzvorrichtung●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung

– Zulässigkeit●Zustand

mechanische Verbindungs-

einrichtungen●Zustand

– Auffälligkeiten●

●Zustand

Ausführung

– Zulässigkeit

Funktion

Stützeinrichtungen●Zustand

– Auffälligkeiten●

●Zustand

Funktion

Reserveradhalterung●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung

– Zulässigkeit●

●Zustand

Funktion

Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle)●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung●

●Zustand

Prüf- bzw. Austauschfristen

Funktion

Kraftradverkleidung●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung

– Zulässigkeit●Zustand

Untersuchungspunkt

(Bauteil, System)Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen

Ergänzungsuntersuchungen

(Beispiele)

andere Teile●Zustand

– Auffälligkeiten●

●Zustand

Ausführung

– Zulässigkeit

Antrieb●Zustand

– Auffälligkeiten●Zustand

6.7

Sonstige Ausstattungen

6.7.1

Ausstattungen für aktive und passive Sicherheit

Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme●

●Einhaltung von Vorgaben

Zustand

– Auffälligkeiten

Anzahl, Anbringung

– Zulässigkeit●

●Ausführung

– Zulässigkeit

Funktion

Airbag●Einhaltung von Vorgaben●Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Austauschfrist

Überrollschutz●Einhaltung von Vorgaben

fahrdynamische Systeme mit Eingriff in die Brems-/Lenkanlage●Einhaltung von Vorgaben

sonstige Ausstattungen●Einhaltung von Vorgaben

6.7.2

Weitere Ausstattungen

Sicherung gegen unbefugte

Benutzung/Diebstahlsicherung/Alarmanlage●

●Ausführung

– Zulässigkeit

Funktion●

Zustand

Unterlegkeile●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung, Anzahl,

Anbringung

– Zulässigkeit●Zustand

Einrichtungen für Schallzeichen●

●Ausführung

– Zulässigkeit

Funktion●Zustand

Warndreieck/Warnleuchte/Warnweste, Verbandskasten●Ausführung

– Zulässigkeit●Zustand

Geschwindigkeitsmessgerät●

●Ausführung

– Zulässigkeit

Funktion●Genauigkeit

Fahrtschreiber/Kontrollgerät●

●Vorhandensein von Einbauschild und Verplombung

Einhaltung der Prüffrist●

●Zustand

Funktion

Geschwindigkeitsbegrenzer●

●Einhaltung von Vorgaben

Ausführung, Einbau

– Zulässigkeit

Vorhandensein von

Prüfbescheinigung bzw.

Verplombung

Funktion, falls durchführbar●

●Zustand

Manipulationssicherheit

Funktion

Untersuchungspunkt

(Bauteil, System)Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen

Ergänzungsuntersuchungen

(Beispiele)

Geschwindigkeitsschild(er)●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung, Anzahl,

Anbringung

– Zulässigkeit●Zustand

weitere sicherheits-

relevante Ausstattungen●Einhaltung von Vorgaben

6.8

Umweltbelastung

6.8.1

Geräusche

6.8.1.1

Fahrzeuge allgemein

Schalldämpferanlage●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung

– Zulässigkeit

Geräuschentwicklung

– Auffälligkeiten●

●Zustand

Messung Standgeräusch

Motor/Antrieb/Aufbau/Kapselung●Geräuschentwicklung

– Auffälligkeiten●

●Zustand

Messung Fahrgeräusch

6.8.1.2

Krafträder

Schalldämpferanlage●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung

– Zulässigkeit, Kennzeichnung der Auspuffanlage

Geräuschentwicklung

– Auffälligkeiten●

●Zustand

Messung Standgeräusch

bei nicht nachgewiesener

Zulässigkeit

Messung Standgeräusch

Motor/Antrieb/Aufbau/Kapselung●Geräuschentwicklung

– Auffälligkeiten●

●Zustand

Messung Fahrgeräusch

6.8.2

Abgase

6.8.2.1

Kraftfahrzeuge ohne On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b)

schadstoffrelevante Bauteile/

Abgasanlage●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung

– Zulässigkeit

Abgasreinigungssystem●Abgasverhalten

– Zulässigkeit

6.8.2.2

Kraftfahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe a)

schadstoffrelevante Bauteile/

Abgasanlage●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung

– Zulässigkeit

Untersuchungspunkt

(Bauteil, System)Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen

Ergänzungsuntersuchungen

(Beispiele)

Motormanagement-/

Abgasreinigungssysteme●

●Abgasverhalten

– Zulässigkeit

OBD-Daten (Modus 01)

– Zulässigkeit●OBD-Fehlercodes (Modus 03)

– Zulässigkeit

6.8.3

Elektromagnetische Verträglichkeit

Zündanlage/andere elektrische und elektronische Einrichtungen●Zustand

– Auffälligkeiten

6.8.4

Verlust von Flüssigkeiten

Motor/Antrieb/Lenkanlage/Tank/Kraftstoffleitungen/Bremsanlage/Klimaanlage/Batterie●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung

– Zulässigkeit●

●Zustand

Dichtheit

6.8.5

Gasanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen

gesamte Gasanlage●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung

– Zulässigkeit

Dichtheit●

●Zustand

Kennzeichnungen der Bauteile

6.8.6

Wasserstoffanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen

gesamte Wasserstoffanlage●Einhaltung von Vorgaben

6.8.7

Elektrischer Antrieb von Kraftfahrzeugen

gesamter elektrischer

Antrieb●Einhaltung von Vorgaben

6.8.8

Hybridantrieb von Kraftfahrzeugen

gesamter Antrieb●Einhaltung von Vorgaben

6.9

Zusätzliche Untersuchungen an Kraftfahrzeugen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt sind

einzelne Systeme●Einhaltung von Vorgaben

6.9.1

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen

Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben

Ein-, Aus- und Notausstiege●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung, Anzahl

– Zulässigkeit

Funktion der Reversiereinrichtung●

●Zustand

Funktion

Hebeeinrichtungen/Hublifte,

fremdkraftbetätigte Rampen●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Funktion●

●Zustand

Funktion

Untersuchungspunkt

(Bauteil, System)Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen

Ergänzungsuntersuchungen

(Beispiele)

Bodenbelag und Trittstufen●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung●Zustand

Platz für Fahrer und Begleit-

personal●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung●Zustand

Sitz-/Steh-/Liegeplätze, Durchgänge●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung, Anzahl

– Zulässigkeit●

●Zustand

Übereinstimmung mit

Angaben auf Schild

Festhalteeinrichtungen,

Rückhalteeinrichtungen●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung, Anzahl,

Anbringung

– Zulässigkeit

Funktion●Ausführung

– Zulässigkeit

Fahrgastverständigungssystem●Funktion●Zustand

Innenbeleuchtung●Funktion●Zustand

Ziel-/Streckenschild,

Liniennummer●Ausführung●

●Funktion der Beleuchtungs-

einrichtung

Zustand

Unternehmeranschrift●Ausführung

Feuerlöscher●Einhaltung der Prüffrist●Zustand

Brand-/Rauchmelder●Funktion●Zustand

Verbandkästen einschließlich Inhalt und Unterbringung●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung●Zustand

6.9.2

Taxi

Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben

Taxischild/Beleuchtungseinrichtung●Ausführung●

●Zustand

Funktion

Fahrzeugfarbe●Ausführung

– Zulässigkeit

Unternehmeranschrift●Ausführung

Fahrpreisanzeiger●

●Ausführung

Verplombung●Zustand

Alarmeinrichtung●

●Ausführung

– Zulässigkeit

Funktion●Zustand

6.9.3

Krankenkraftwagen

Kennzeichnung●Ausführung, Anbringung

– Zulässigkeit●Zustand

Inneneinrichtung●Ausführung●Zustand

Untersuchungspunkt

(Bauteil, System)Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen

Ergänzungsuntersuchungen

(Beispiele)

6.10

Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs

Fahrzeug-Identifizierungsnummer●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung – Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten●Zustand

Fabrikschild●Ausführung, Anbringung

– Zulässigkeit●Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten

Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EG●

●Zustand

– Auffälligkeiten

Ausführung

– Auffälligkeiten●Übereinstimmung mit den

tatsächlichen Maßen

amtliches Kennzeichen

(vorne und hinten)●

●Zustand

Ausführung

Fahrzeugdokumente●Übereinstimmung der Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.