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StVG
  1. I. · Verkehrsvorschriften
  2. § 1 Zulassung
  3. § 1a Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
  4. § 1b Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen
  5. § 1c Evaluierung
  6. § 1d Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen
  7. § 1e Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion; Widerspruch und Anfechtungsklage
  8. § 1f Pflichten der Beteiligten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion
  9. § 1g Datenverarbeitung
  10. § 1h Nachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
  11. § 1i Erprobung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
  12. § 1j Verordnungsermächtigung
  13. § 1k Ausnahmen
  14. § 1l Evaluierung
  15. § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
  16. § 2a Fahrerlaubnis auf Probe
  17. § 2b Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit
  18. § 2c Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt
  19. § 3 Entziehung der Fahrerlaubnis
  20. § 4 Fahreignungs-Bewertungssystem
  21. § 4a Fahreignungsseminar
  22. § 4b Evaluierung
  23. § 5 Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
  24. § 5a
  25. § 5b Unterhaltung der Verkehrszeichen
  26. § 6 Verordnungsermächtigungen
  27. § 6a Gebühren
  28. § 6b Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen
  29. § 6c Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichenvorprodukten
  30. § 6d Auskunft und Prüfung
  31. § 6e Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
  32. § 6f Entgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung
  33. § 6g Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen
  34. II. · Haftpflicht
  35. § 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt
  36. § 8 Ausnahmen
  37. § 8a Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses
  38. § 9 Mitverschulden
  39. § 10 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
  40. § 11 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
  41. § 12 Höchstbeträge
  42. § 12a Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter
  43. § 12b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
  44. § 13 Geldrente
  45. § 14 Verjährung
  46. § 15 Verwirkung
  47. § 16 Sonstige Gesetze
  48. § 17 Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge
  49. § 18 Ersatzpflicht des Fahrzeugführers
  50. § 19 Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen
  51. § 19a Ersatzpflicht des Führers von Anhängern und Gespannen
  52. § 20 Örtliche Zuständigkeit
  53. III. · Straf- und Bußgeldvorschriften
  54. § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
  55. § 22 Kennzeichenmissbrauch
  56. § 22a Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen
  57. § 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
  58. § 23 (weggefallen)
  59. § 24 Bußgeldvorschriften
  60. § 24a 0,5 Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-Grenzwert
  61. § 24b (weggefallen)
  62. § 24c Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
  63. § 25 Fahrverbot
  64. § 25a Kostentragungspflicht des Halters
  65. § 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
  66. § 26a Bußgeldkatalog
  67. § 27 Informationsschreiben
  68. IV. · Fahreignungsregister
  69. § 28 Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters
  70. § 28a Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog
  71. § 28b
  72. § 29 Tilgung der Eintragungen
  73. § 30 Übermittlung
  74. § 30a Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
  75. § 30b Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
  76. § 30c Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
  77. V. · Fahrzeugregister
  78. § 31 Registerführung und Registerbehörden
  79. § 32 Zweckbestimmung der Fahrzeugregister
  80. § 33 Inhalt der Fahrzeugregister
  81. § 34 Erhebung der Daten
  82. § 35 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten
  83. § 36 Abruf im automatisierten Verfahren
  84. § 36a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
  85. § 36b Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes
  86. § 37 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
  87. § 37a Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
  88. § 37b Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413
  89. § 37c Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission
  90. § 38 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche Zwecke
  91. § 38a Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke
  92. § 38b Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für planerische Zwecke
  93. § 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
  94. § 39a Auskunft über Daten
  95. § 40 Übermittlung sonstiger Daten
  96. § 41 Übermittlungssperren
  97. § 42 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
  98. § 43 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
  99. § 44 Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern
  100. § 45 Anonymisierte Daten
  101. § 46
  102. § 47 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
  103. VI. · Fahrerlaubnisregister
  104. § 48 Registerführung und Registerbehörden
  105. § 49 Zweckbestimmung der Register
  106. § 50 Inhalt der Fahrerlaubnisregister
  107. § 51 Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
  108. § 52 Übermittlung
  109. § 53 Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
  110. § 54 Automatisiertes Mitteilungs-, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
  111. § 55 Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
  112. § 56 Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
  113. § 57 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke
  114. § 58 Auskunft über eigene Daten aus den Registern
  115. § 59 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
  116. § 60 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
  117. § 61 Löschung der Daten
  118. § 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
  119. § 63 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
  120. VIa. · Datenverarbeitung
  121. § 63a Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
  122. § 63b Verordnungsermächtigungen
  123. § 63c Datenverarbeitung im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen
  124. § 63d Informationen an die Halter
  125. § 63e Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverwendung für das Verkehrsmanagement
  126. § 63f Verkehrsunfallforschung, Verordnungsermächtigung
  127. VII. · Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen
  128. § 64 Gemeinsame Vorschriften
  129. § 65 Übergangsbestimmungen
  130. § 66 (weggefallen)
  131. Anlage (zu § 24a)
  132. Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B Abschnitt III(BGBl. II 1990, 889, 1099)- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
Straßenverkehrsgesetz

§ 66 StVG — (weggefallen)

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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§ 65
Übergangsbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
StVG
Nächste Vorschrift →
Anlage
(zu § 24a)

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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