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Startseite › Gesetze › StVG › § 5a
StVG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. I. · Verkehrsvorschriften
  2. § 1 Zulassung
  3. § 1a Kraftfahrzeuge mit automatisierter Fahrfunktion
  4. § 1b Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung automatisierter Fahrfunktionen
  5. § 1c Evaluierung
  6. § 1d Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen
  7. § 1e Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion; Widerspruch und Anfechtungsklage
  8. § 1f Pflichten der Beteiligten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion
  9. § 1g Datenverarbeitung
  10. § 1h Nachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
  11. § 1i Erprobung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
  12. § 1j Verordnungsermächtigung
  13. § 1k Ausnahmen
  14. § 1l Evaluierung
  15. § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
  16. § 2a Fahrerlaubnis auf Probe
  17. § 2b Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit
  18. § 2c Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt
  19. § 3 Entziehung der Fahrerlaubnis
  20. § 4 Fahreignungs-Bewertungssystem
  21. § 4a Fahreignungsseminar
  22. § 4b Evaluierung
  23. § 4c Verbot der Täuschung über den Beteiligten an einem Verkehrsverstoß
  24. § 5 Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
  25. § 5a
  26. § 5b Unterhaltung der Verkehrszeichen
  27. § 6 Verordnungsermächtigungen
  28. § 6a Gebühren
  29. § 6b Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen
  30. § 6c Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichenvorprodukten
  31. § 6d Auskunft und Prüfung
  32. § 6e Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
  33. § 6f Entgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung
  34. § 6g Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen
  35. II. · Haftpflicht
  36. § 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt
  37. § 8 Ausnahmen
  38. § 8a Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses
  39. § 9 Mitverschulden
  40. § 10 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
  41. § 11 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
  42. § 12 Höchstbeträge
  43. § 12a Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter
  44. § 12b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
  45. § 13 Geldrente
  46. § 14 Verjährung
  47. § 15 Verwirkung
  48. § 16 Sonstige Gesetze
  49. § 17 Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge
  50. § 18 Ersatzpflicht des Fahrzeugführers
Straßenverkehrsgesetz

§ 5a StVG

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 5
Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
Inhaltsverzeichnis
StVG
Nächste Vorschrift →
§ 5b
Unterhaltung der Verkehrszeichen

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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