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Startseite › Gesetze › StVG › § 28b
StVG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 15 Verwirkung
  2. § 16 Sonstige Gesetze
  3. § 17 Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge
  4. § 18 Ersatzpflicht des Fahrzeugführers
  5. § 19 Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen
  6. § 19a Ersatzpflicht des Führers von Anhängern und Gespannen
  7. § 20 Örtliche Zuständigkeit
  8. III. · Straf- und Bußgeldvorschriften
  9. § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
  10. § 22 Kennzeichenmissbrauch
  11. § 22a Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen
  12. § 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
  13. § 23 Bußgeldvorschrift zum Verbot der Täuschung über den Beteiligten an einem Verkehrsverstoß
  14. § 24 Bußgeldvorschriften
  15. § 24a 0,5 Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-Grenzwert
  16. § 24b (weggefallen)
  17. § 24c Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
  18. § 25 Fahrverbot
  19. § 25a Kostentragungspflicht des Halters
  20. § 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
  21. § 26a Bußgeldkatalog
  22. § 27 Informationsschreiben
  23. IV. · Fahreignungsregister
  24. § 28 Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters
  25. § 28a Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog
  26. § 28b
  27. § 29 Tilgung der Eintragungen
  28. § 30 Übermittlung
  29. § 30a Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
  30. § 30b Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
  31. § 30c Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
  32. V. · Fahrzeugregister
  33. § 31 Registerführung und Registerbehörden
  34. § 32 Zweckbestimmung der Fahrzeugregister
  35. § 33 Inhalt der Fahrzeugregister
  36. § 34 Erhebung der Daten
  37. § 35 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten
  38. § 36 Abruf im automatisierten Verfahren
  39. § 36a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
  40. § 36b Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes
  41. § 37 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
  42. § 37a Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
  43. § 37b Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413
  44. § 37c Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission
  45. § 38 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche Zwecke
  46. § 38a Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke
  47. § 38b Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für planerische Zwecke
  48. § 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
  49. § 39a Auskunft über Daten
  50. § 40 Übermittlung sonstiger Daten
  51. § 41 Übermittlungssperren
Straßenverkehrsgesetz

§ 28b StVG

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 28a
Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog
Inhaltsverzeichnis
StVG
Nächste Vorschrift →
§ 29
Tilgung der Eintragungen

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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