(XXXX) StV/WasAusbV

Erster Teil

 Gemeinsame Vorschriften

§ 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

§ 2Ausbildungsdauer

§ 3Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung

Zweiter Teil

 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik

§ 4Ausbildungsberufsbild

§ 5Ausbildungsrahmenplan

§ 6Ausbildungsplan

§ 7Berichtsheft

§ 8Zwischenprüfung

§ 9Abschlussprüfung

Dritter Teil

 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Wasserwirtschaft

§ 10Ausbildungsberufsbild

§ 11Ausbildungsrahmenplan

§ 12Ausbildungsplan

§ 13Berichtsheft

§ 14Zwischenprüfung

§ 15Abschlussprüfung

Vierter Teil

 Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 16Übergangsregelung

§ 17Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlagen

Anlage 1Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik

Anlage 2Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Wasserwirtschaft

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.