Inhaltsübersicht StromStV

Allgemeines

§ 1Zuständiges Hauptzollamt

Zu § 2 des Gesetzes

§ 1aVersorger

§ 1b(weggefallen)

§ 1cElektromobilität

Zu § 2a des Gesetzes

§ 1dVerfahren bei offenen Rückforderungsanordnungen

§ 1eVerfahren bei Unternehmen in Schwierigkeiten

 

Zu § 4 des Gesetzes

§ 2Antrag auf Erlaubnis

§ 3Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis

§ 4Pflichten des Versorgers, Eigenerzeugers oder erlaubnispflichtigen Letztverbrauchers

(weggefallen)

§ 4a(weggefallen)

 

Zu § 8 des Gesetzes

§ 5Anmeldung der Steuer und Überprüfung

§ 6Vorauszahlungen

§ 7Mengenermittlung

 

Zu § 9 des Gesetzes

§ 8Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme

§ 9Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis

§ 10Allgemeine Erlaubnis

§ 11Pflichten des Erlaubnisinhabers

§ 11aZeitgleichheit, Mengenermittlung

§ 12Strom zur Stromerzeugung

§ 12aSteuerentlastung für Strom zur Stromerzeugung

§ 12bAnlagenbegriff und räumlicher Zusammenhang

§ 12cSteuerentlastung für Strom aus Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme oder Wasserkraft

§ 12dSteuerentlastung für Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen

§ 13Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder Schienenbahnen

§ 13aDifferenzversteuerung

§ 14Wasserfahrzeuge und Schifffahrt

§ 14aSteuerentlastung für die Landstromversorgung

Zu § 2 Nummer 3 bis 6 und den §§ 9a und 9b des Gesetzes

§ 15Zuordnung von Unternehmen

§ 16(weggefallen)

§ 17(weggefallen)

 

Zu § 9a des Gesetzes

§ 17aSteuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren

Zu § 9b des Gesetzes

§ 17bSteuerentlastung für Unternehmen

§ 17cVerwendung von Nutzenergie durch andere Unternehmen

 

Zu § 9c des Gesetzes

§ 17dSteuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr, Allgemeines

§ 17eSteuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr, Nachweise

Zu § 9d des Gesetzes

§ 17fSteuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere (NATO)

Zu § 9e des Gesetzes

§ 17gSteuerentlastung im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)

Zu § 10 des Gesetzes (weggefallen)

§ 18(weggefallen)

§ 19(weggefallen)

Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung

§ 19aKleinbetragsregelung

 

Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung

§ 20Ordnungswidrigkeiten

Schlussbestimmungen

§ 21Übergangsregelung

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.