§ 20 StromPBG — Ausgleich zwischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Übertragungsnetzbetreibern

Elektrizitätsversorgungsunternehmen haben einen finanziellen Anspruch auf Erstattung der nach § 4 Absatz 1 geleisteten Entlastungsbeträge gegenüber dem für die betreffende Netzentnahmestelle regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.