Inhaltsübersicht StrlSchV
Teil 1Begriffsbestimmungen
§ 1Begriffsbestimmungen
Teil 2Strahlenschutz bei
geplanten Expositionssituationen
Kapitel 1Rechtfertigung von Tätigkeitsarten
§ 2Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten
§ 3Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 7 des Strahlenschutzgesetzes
§ 4Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes
Kapitel 2Vorabkontrolle bei
radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung
Abschnitt 1Ausnahmen von
der Genehmigungs-
und Anzeigebedürftigkeit
einer Tätigkeit; Ausnahmen
von Genehmigungsvoraussetzungen
§ 5Genehmigungsfreier Umgang
§ 5aGenehmigungsfreier Zusatz radioaktiver Stoffe
§ 6Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen
§ 7Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§ 8Genehmigungsfreier Betrieb von Störstrahlern
§ 9Anzeigefreie Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
§ 10Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge
§ 11FreigrenzenAbschnitt 2Grenzüberschreitende
Verbringung radioaktiver Stoffe
§ 12Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung
§ 13Anmeldebedürftige grenzüberschreitende Verbringung
§ 14Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung
§ 15Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung für die grenzüberschreitende Verbringung
Abschnitt 3Bauartzulassung
§ 16Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe enthält
§ 17Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern
§ 18Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern
§ 19Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Basisschutzgeräten
§ 20Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Hochschutzgeräten
§ 21Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Vollschutzgeräten
§ 22Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Schulröntgeneinrichtungen
§ 23Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung als Vollschutzanlage
§ 24Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung
§ 25Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung
§ 26Bekanntmachung
Abschnitt 4Rückstände
§ 27Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen
§ 28Ermittlung der von Rückständen verursachten Expositionen
§ 29Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
§ 30Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung als Bauprodukt
Kapitel 3Freigabe
§ 31Freigabe radioaktiver Stoffe; Dosiskriterium
§ 32Antrag auf Freigabe
§ 33Erteilung der Freigabe
§ 34Vermischungsverbot
§ 35Uneingeschränkte Freigabe
§ 36Spezifische Freigabe
§ 37Freigabe im Einzelfall
§ 38Freigabe von Amts wegen
§ 39Einvernehmen bei der spezifischen Freigabe zur Beseitigung und bei der spezifischen Freigabe von Metallschrott zum Recycling
§ 40Abfallrechtlicher Verwertungs- und Beseitigungsweg
§ 41Festlegung des Verfahrens
§ 42Pflichten des Inhabers einer Freigabe
Kapitel 4Betriebliche
Organisation des Strahlenschutzes
§ 43Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten
§ 44Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche
§ 45Strahlenschutzanweisung
§ 46Bereithalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung
Kapitel 5Fachkunde und Kenntnisse
§ 47Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz
§ 48Aktualisierung der Fachkunde
§ 49Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde
§ 50Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse
§ 51Anerkennung von Kursen
Kapitel 6Anforderungen im
Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten
Abschnitt 1Physikalische
Strahlenschutzkontrolle;
Strahlenschutzbereiche
§ 52Einrichten von Strahlenschutzbereichen
§ 53Abgrenzung, Kennzeichnung und Sicherung von Strahlenschutzbereichen
§ 54Vorbereitung der Brandbekämpfung
§ 55Zutritt zu Strahlenschutzbereichen
§ 56Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen
§ 57Kontamination und Dekontamination
§ 58Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen
§ 59Einrichten von Strahlenschutzbereichen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen
§ 60Röntgenräume
§ 61Bestrahlungsräume
§ 62Räume für den Betrieb von Störstrahlern
§ 63Unterweisung
§ 64Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen
§ 65Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis
§ 66Messung der Personendosis
§ 67Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals
§ 68Beschäftigung mit Strahlenpass
§ 69Schutz von schwangeren und stillenden Personen
§ 70Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschäftigungsverbote
Abschnitt 2Besondere Vorschriften zum
Schutz beruflich exponierter Personen
§ 71Kategorien beruflich exponierter Personen
§ 72Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten
§ 73Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten
§ 74Besonders zugelassene Expositionen
§ 75Sonstige Schutzvorkehrungen
§ 76Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals
Abschnitt 3Ärztliche Überwachung
beruflich exponierter Personen
§ 77Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen
§ 78Ärztliche Überwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung
§ 79Ärztliche Bescheinigung
§ 80Behördliche Entscheidung
§ 81Besondere ärztliche Überwachung
Abschnitt 4Besondere Regelungen zum
Strahlenschutz in Schulen und bei
Lehr- und Ausbildungsverhältnissen
§ 82Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen
Abschnitt 5Sicherheit von Strahlenquellen
Unterabschnitt 1Hochradioaktive Strahlenquellen
§ 83Werte für hochradioaktive Strahlenquellen
§ 84Register über hochradioaktive Strahlenquellen
Unterabschnitt 2Sicherheit und Sicherung von Strahlenquellen
§ 85Buchführung und Mitteilung
§ 86Buchführung und Mitteilung bei der Freigabe
§ 87Sicherung und Lagerung radioaktiver Stoffe
§ 88Wartung und Prüfung
§ 89Dichtheitsprüfung
§ 90Strahlungsmessgeräte
§ 91Kennzeichnungspflicht
§ 92Besondere Kennzeichnungspflichten
§ 93Entfernen von Kennzeichnungen
§ 94Abgabe radioaktiver Stoffe
§ 95Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen
§ 96Überlassen von Störstrahlern
§ 97Aufbewahrung und Bereithalten von Unterlagen
§ 98Einweisung in Tätigkeiten mit Strahlungsquellen
Abschnitt 6Schutz der
Bevölkerung und der Umwelt
§ 99Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe
§ 100Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden Exposition
§ 101Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition
§ 102Zulässige Ableitungen radioaktiver Stoffe
§ 103Emissions- und Immissionsüberwachung
§ 104Begrenzung der Exposition durch Störfälle
Abschnitt 7Vorkommnisse
§ 105Vorbereitende Maßnahmen zur Vermeidung, zum Erkennen und zur Eindämmung der Auswirkungen eines Vorkommnisses bei der Anwendung am Menschen
§ 106Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle
§ 107Maßnahmen bei einem Notfall oder Störfall
§ 108Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses
§ 109Untersuchung, Aufzeichnung und Aufbewahrung
§ 110Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden
§ 111Aufgaben der zentralen Stelle
§ 112Meldung und Erfassung von Vorkommnissen nach anderen Rechtsvorschriften
§ 113Ausnahme
Abschnitt 8Anwendung ionisierender Strahlung
oder radioaktiver Stoffe am Menschen
Unterabschnitt 1Technische Anforderungen
§ 114Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen
§ 115Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung; Bezugswertfestlegung
§ 116Konstanzprüfung
§ 117Aufzeichnungen
§ 118Bestandsverzeichnis
Unterabschnitt 2Anforderungen im
Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen
§ 119Rechtfertigende Indikation
§ 120Schutz von besonderen Personengruppen
§ 121Maßnahmen bei der Anwendung
§ 122Beschränkung der Exposition
§ 123Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie
§ 124Informationspflichten
§ 125Diagnostische Referenzwerte; Bevölkerungsdosis
§ 126Risikobeurteilung vor Strahlenbehandlungen
§ 127Aufbewahrung, Weitergabe und Übermittlung von Aufzeichnungen, Röntgenbildern, digitalen Bilddaten und sonstigen Untersuchungsdaten
§ 128Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung
§ 129Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle
§ 130Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen
§ 131Medizinphysik-Experte
§ 132Aufgaben des Medizinphysik-Experten
Abschnitt 9Besondere Anforderungen
bei der Anwendung radioaktiver
Stoffe oder ionisierender Strahlung
zum Zweck der medizinischen Forschung
§ 133Grundsatz der Einwilligung nach Aufklärung und Befragung
§ 134Einwilligungen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person
§ 135Aufklärung und Befragung
§ 136Anwendung an nicht Einwilligungsfähigen und an Minderjährigen
§ 137Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen
§ 138Besondere Schutzpflichten
§ 139Qualitätssicherung
§ 140Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen
§ 141Mitteilungspflichten
§ 142Abschlussbericht
§ 143Behördliche Schutzanordnung
Abschnitt 10Anwendung ionisierender
Strahlung oder radioaktiver
Stoffe am Tier in der Tierheilkunde
§ 144Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung
Abschnitt 11Berechtigte Personen
§ 145Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen
§ 146Berechtigte Personen in der Tierheilkunde
§ 147Berechtigte Personen außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde
Kapitel 7Informationspflichten des Herstellers
§ 148Informationspflichten des Herstellers von Geräten
Kapitel 8Aufsichtsprogramm
§ 149Aufsichtsprogramm
Teil 3Strahlenschutz bei
Notfallexpositionssituationen
§ 150Dosimetrie bei Einsatzkräften
§ 151Besondere ärztliche Überwachung von Einsatzkräften
§ 152Hilfeleistung und Beratung von Behörden, Hilfsorganisationen und Einsatzkräften bei einem Notfall
Teil 4Strahlenschutz bei
bestehenden Expositionssituationen
Kapitel 1Schutz vor Radon
Abschnitt 1Gemeinsame Vorschriften für
Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze
§ 153Festlegung von Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes
§ 154Maßnahmen zum Schutz vor Radon für Neubauten in Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes
Abschnitt 2Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen
§ 155Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle
§ 156Arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition
§ 157Ermittlung der Exposition und der Körperdosis
§ 158Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes
Kapitel 2Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
§ 159Ermittlung der spezifischen Aktivität
Kapitel 3Radioaktive Altlasten
§ 160Ermittlung der Exposition
§ 161Prüfwerte bei radioaktiven Altlasten und bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus
§ 162Emissions- und Immissionsüberwachung bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus
§ 163Grundsätze für die Optimierung von Sanierungsmaßnahmen
§ 164Inhalt von Sanierungsplänen
§ 165Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten
Kapitel 4Sonstige bestehende Expositionssituationen
§ 166Schutz der Arbeitskräfte bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen
Teil 5Expositionssituations-
übergreifende Vorschriften
Kapitel 1Abhandenkommen, Fund
und Erlangung; kontaminiertes Metall
§ 167Abhandenkommen
§ 168Fund und Erlangung
§ 169Kontaminiertes Metall
§ 170Information des zuständigen Bundesministeriums
Kapitel 2Dosis- und Messgrößen
§ 171Dosis- und Messgrößen
Kapitel 3Gemeinsame Vorschriften
für die berufliche Exposition
§ 172Messstellen
§ 173Strahlenschutzregister
§ 174Strahlenpass
§ 175Ermächtigte Ärzte
§ 176Duldungspflichten
Kapitel 4Bestimmung von Sachverständigen
§ 177Bestimmung von Sachverständigen
§ 178Erweiterung der Bestimmung
§ 179Überprüfung der Zuverlässigkeit
§ 180Unabhängigkeit
§ 181Fachliche Qualifikation
§ 182Prüfmaßstab
§ 183Pflichten des behördlich bestimmten Sachverständigen
Teil 6Schlussbestimmungen
Kapitel 1Ordnungswidrigkeiten
§ 184Ordnungswidrigkeiten
Kapitel 2Übergangsvorschriften
§ 185Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)
§ 187Freigabe (§§ 31 bis 42)
§ 188Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes (§§ 44 und 45)
§ 189Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (§§ 47, 49 und 51)
§ 190Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit Strahlenschutzbereichen (§§ 52 bis 62)
§ 191Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten (§ 72)
§ 192Register über hochradioaktive Strahlenquellen (§ 84)
§ 193Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Exposition (§§ 99, 100, 101, Anlage 11)
§ 194Begrenzung der Exposition durch Störfälle (§ 104)
§ 195Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen (§ 114)
§ 196Ärztliche und zahnärztliche Stellen (§ 128)
§ 197Dosis- und Messgrößen (§ 171, Anlage 18)
§ 199Ermächtigte Ärzte (§ 175)
§ 200Behördlich bestimmte Sachverständige (§ 181)
Anlage 1Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten
Anlage 2Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten
Anlage 3Genehmigungsfreie Tätigkeiten
Anlage 4Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte Tochternuklide
Anlage 5Überwachungsgrenzen sowie Verwertungs- und Beseitigungswege für die Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen
Anlage 6Grundsätze für die Ermittlung von Expositionen bei Rückständen
Anlage 7Voraussetzungen für die Entlassung aus der Überwachung bei gemeinsamer Deponierung von überwachungsbedürftigen Rückständen mit anderen Rückständen und Abfällen
Anlage 8Festlegungen zur Freigabe
Anlage 9Liste der Daten über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ), die im Register über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-Register) erfasst werden
Anlage 10Strahlenzeichen
Anlage 11Annahmen bei der Berechnung der Exposition
Anlage 12Leitstellen des Bundes für die Emissions- und Immissionsüberwachung
Anlage 13Information der Bevölkerung zur Vorbereitung auf einen Notfall
Anlage 14Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses bei medizinischer Exposition und bei Exposition der untersuchten Person bei einer nichtmedizinischen Anwendung
Anlage 15Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses in einer geplanten Expositionssituation
Anlage 16Kriterien zur Bestimmung der Art und des Ausmaßes des mit einer Tätigkeit verbundenen Risikos
Anlage 17Aktivitätsindex und nicht zu überschreitende Werte nach § 135 Absatz 1 Satz 3 des Strahlenschutzgesetzes
Anlage 18Dosis- und Messgrößen
Anlage 19Prüfungen zum Erwerb und Erhalt der erforderlichen fachlichen Qualifikation für die Ausübung einer Tätigkeit als behördlich bestimmter Sachverständiger nach § 172 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.