Anlage 12 StrlSchV — (zu § 103 Absatz 3)Leitstellen des Bundes für die Emissions- und Immissionsüberwachung

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2159)

LeitstelleUmweltbereich

Deutscher WetterdienstLuft, Niederschlag

Bundesanstalt für GewässerkundeBinnengewässer: Oberflächenwasser, Sediment

Bundesamt für Seeschifffahrt und HydrographieKüstengewässer: Oberflächenwasser, Sediment

Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und LebensmittelBoden, Pflanzen, Bewuchs, Futtermittel, Nahrungsmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft

Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume,

Wald und FischereiFisch und Fischereierzeugnisse

Bundesamt für StrahlenschutzOrtsdosis, Ortsdosisleistung, Bodenoberfläche, Grundwasser, Trinkwasser, Abwasser, Klärschlamm, Fortluft

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.