§ 11 StrKrVerkLeistV — Zuständigkeiten der Streitkräfte

Das Bundesministerium der Verteidigung bestimmt, welche Stellen der Streitkräfte die ihnen nach dieser Verordnung obliegenden Zuständigkeiten wahrnehmen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.