Inhaltsübersicht BOStrab

Erster Abschnitt

 Allgemeines

§ 1Anwendungsbereich und allgemeine Begriffsbestimmungen

§ 2Grundregeln

§ 3Allgemeine Anforderungen an den Bau der Betriebsanlagen und Fahrzeuge

§ 4Allgemeine Anforderungen an den Betrieb

§ 5Technische Aufsicht

§ 6Ausnahmen

Zweiter Abschnitt

 Betriebsleitung

§ 7Unternehmer

§ 8Betriebsleiter

§ 9Bestätigung als Betriebsleiter

Dritter Abschnitt

 Betriebsbedienstete

§ 10Allgemeine Anforderungen an Betriebsbedienstete

§ 11Besondere Anforderungen an Fahrbedienstete

§ 12Ausbildung und Prüfung der Fahrbediensteten

§ 13Verhalten während des Dienstes

§ 14Verhalten bei Krankheit

Vierter Abschnitt

 Betriebsanlagen

§ 15Streckenführung

§ 16Bahnkörper

§ 17Oberbau

§ 18Umgrenzung des lichten Raumes

§ 19Sicherheitsräume

§ 20Bahnübergänge

§ 21Signalanlagen

§ 22Zugsicherungsanlagen

§ 23Nachrichtentechnische Anlagen

§ 24Energieversorgungsanlagen

§ 25Fahrleitungsanlagen

§ 26Rückleitungen

§ 27Beleuchtungsanlagen

§ 28Rohrleitungen

§ 29Brücken

§ 30Tunnel

§ 31Haltestellen

§ 32Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige

Fünfter Abschnitt

 Fahrzeuge

§ 33Fahrzeuggestaltung

§ 34Fahrzeugmaße

§ 35Fahrwerke

§ 36Bremsen

§ 37Antrieb

§ 38Fahrsteuerung

§ 39Stromabnehmer und Schleifer

§ 40Signaleinrichtungen

§ 41Bahnräumer und Schienenräumer

§ 42Kupplungseinrichtungen

§ 43Türen für den Fahrgastwechsel

§ 44Fahrzeugführerplatz

§ 45Innenbeleuchtung, Heizung und Lüftung

§ 46Informationseinrichtungen

§ 47Beschriftungen und Sinnbilder

§ 48Ausrüstung für Notfälle

Sechster Abschnitt

 Betrieb

§ 49Fahrordnung

§ 50Zulässige Geschwindigkeiten

§ 51Signale

§ 52Einsatz von Betriebsbediensteten

§ 53Besetzen der Züge mit Fahrbediensteten

§ 54Fahrbetrieb

§ 55Teilnahme am Straßenverkehr

§ 56Verhalten bei Mängeln an Zügen

§ 57Instandhaltung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge

§ 58Benutzen und Betreten der Betriebsanlagen und Fahrzeuge

§ 59Betriebsgefährdende oder betriebsstörende Handlungen

Siebenter Abschnitt

 Verfahrensvorschriften

§ 60Prüfung der Bauunterlagen für Betriebsanlagen

§ 61Aufsicht über den Bau von Betriebsanlagen und Fahrzeugen

§ 62Inbetriebnahmegenehmigung für Betriebsanlagen und Fahrzeuge

Achter Abschnitt

 Ordnungswidrigkeiten, Schluß- und Übergangsvorschriften

§ 63Ordnungswidrigkeiten

§ 64Übergangsvorschrift

§ 65Inkrafttreten

Anlage 1

Kennzeichnung und Sicherung von Bahnübergängen

Anlage 2

Grenzwerte für Bremsungen

Anlage 3

Sinnbild zur Kenntlichmachung von Sitzplätzen für behinderte und andere sitzplatzbedürftige Personen

Anlage 4

Signale

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.