Verordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach dem Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung zur Ermöglichung der Anlegung,Führung und Weiterführung papiergebundener Akten
- Ausfertigungsdatum:
- 12.12.2025
- Fundstelle:
- BGBl. I 2025, Nr. 324
- Stand:
- 20260506175446
Die Bundesministerien werden ermächtigt, jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Verordnungen nach Maßgabe des § 15 Absatz 2 Satz 1 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung zu erlassen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.