§ 272 StPO — Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls
Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält
1.
den Ort und den Tag der Verhandlung;
2.
die Namen der Richter und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers;
3.
die Bezeichnung der Straftat nach der Anklage;
4.
die Namen der Angeklagten, ihrer Verteidiger, der Privatkläger, der Nebenkläger, der Anspruchsteller nach § 403, der sonstigen Nebenbeteiligten, der gesetzlichen Vertreter, der Bevollmächtigten und der Beistände;
5.
die Angabe, daß öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.