Eingangsformel StipV
Auf Grund des § 14 Nummer 1, 2, 7 und 8 des Stipendienprogramm-Gesetzes vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 957) verordnet die Bundesregierung:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.