§ 61 StGB — Übersicht

Maßregeln der Besserung und Sicherung sind

1.

die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,

2.

die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,

3.

die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,

4.

die Führungsaufsicht,

5.

die Entziehung der Fahrerlaubnis,

6.

das Berufsverbot.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.