§ 78 StBerG — Satzung

Jede Steuerberaterkammer gibt sich ihre Satzung selbst. Die Satzung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Satzung und deren Änderungen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.