Anlage StandZV — (zu § 1)Standardzulassungen
(Inhalt: Nicht erfasster Anlageband,
Fundstelle: Anlageband I zu BGBl I Nr. 47 v. 8.12.1982,
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.